Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften, Stuttgart (Steuernummer 99059/31516) vom 07.09.2021 (Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwicken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger