Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts für Körperschaften, Stuttgart (Steuernummer 99059/31516) vom 06.02.2018 (Veranlagungszeitraum 2015 bis 2016) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwicken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger